Behördensekretariat der Sozialkommission
Das Behördensekretariat bereitet die Geschäfte vor und vollzieht die Beschlüsse der Sozialkommission.
Kindes- und Erwachsenenschutz (ehemals Vormundschaft)
Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Im Kanton Bern erfüllen ab diesem Zeitpunkt 12 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden die Aufgaben der ehemaligen Vormundschaftsbehörden. Für die Gemeinde Herzogenbuchsee ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau zuständig.
Oberaargau
Städtli 26
Postfach 239
3380 Wangen
Tel. 032 346 69 75
Fax 032 346 69 99
info.kesb-oa@jgk.be.ch
Öffnungszeiten:
08.00 - 12.00 Uhr (Mo - Do)
13.45 - 17.00 Uhr
08.00 - 12.00 Uhr (Fr)
13.45 - 16.30 Uhr
Präsidentin
Regula Weissmüller
Aarwangen, Attiswil, Auswil, Bannwil, Berken, Bettenhausen, Bleienbach, Busswil b. Melchnau, Eriswil, Farnern, Gondiswil, Graben, Heimenhausen, Hermiswil, Herzogenbuchsee, Huttwil, Inkwil, Langenthal, Lotzwil, Madiswil, Melchnau, Niederbipp, Niederönz, Oberbipp, Obersteckholz, Ochlenberg, Oeschenbach, Reisiswil, Roggwil (BE), Rohrbach, Rohrbachgraben, Rumisberg, Rütschelen, Schwarzhäusern, Seeberg, Thörigen, Thunstetten, Ursenbach, Walliswil b. Niederbipp, Walliswil b. Wangen, Walterswil (BE), Wangen an der Aare, Wangenried, Wiedlisbach, Wolfisberg, Wynau, Wyssachen
Sozialbehörde
Die Sozialkommission nimmt mit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes keine Aufgaben mehr als Vormundschaftsbehörde wahr. Sie ist weiterhin die Sozialbehörde und für folgende Aufgaben zuständig:
- die strategische Ausrichtung der Sozialabteilung
- die Beaufsichtigung der Sozialabteilung, deren Organisation, Zuständigkeiten, Arbeitsabläufe, etc.
- die Durchführung regelmässiger Dossierkontrollen (Audits) und die Überwachung des Vollzugs der wirtschaftlichen Sozialhilfe
- die Ergreifung von Massnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich zur Behebung allfälliger Mängel oder zur Abgabe von Empfehlungen zur Behebung der festgestellten Mängel an das übergeordnete Organ
- die Unterstützung der Sozialabteilung bei deren Aufgabenerfüllung
- die Wahrnehmung von Controlling- und Planungsaufgaben, in dem sie den Bedarf an Leistungsangeboten in der Gemeinde erhebt und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion über ihre Arbeit und diejenige des Sozialdienstes Bericht erstattet
- die Übernahme der Aufgaben im Rahmen der institutionellen Sozialhilfe in Zusammenarbeit mit der Sozialabteilung
- Massnahmen im Rahmen des Erbrechtes